ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


Allgemeine Geschäftsbedingungen von Erdt ArtWorks GmbH & Co. KG

Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

Anschrift:

Werner-Heisenberg-Str. 2, D-68519 Viernheim

Telefon: +49 6204-6107-25  Telefax: +49 6204-61067-29

E-Mail-Adresse: info@erdtartworks.de

Handelsregisternummer: HRA 83852 eingetragen beim Handelsregister des AG Darmstadt zustande.

An diese Anschrift sind auch Anfragen an den Kundendienst, Mängelanzeigen und Reklamationen zu richten.

Geschäftsführer: Carsten Erdt, Torsten Kühlwein, Robert Beier, Falko Keller

Das Unternehmen wird durch die Erdt Consulting GmbH mit Sitz in Viernheim, eingetragen im Handelsregister des AG Darmstadt, HRB 86127, diese durch die
Geschäftsführer Carsten Erdt, Torsten Kühlwein, Robert Beier vertreten.


1.0 Allgemeines – Geltungsbereich

1.1 Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.

1.2 Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für den Rechtsverkehr mit Unternehmern.

1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.

1.4 In den Verträgen sind alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zur Ausführung des Vertrages getroffen wurden, schriftlich niedergelegt.

2.0 Vertragsschluss

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

2.2 Mit der Bestellung einer Ware oder der Auftragserteilung erklärt der Kunde/Auftraggeber verbindlich, die bestellte Ware erwerben oder die Leistung in Auftrag geben zu wollen.

Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware bzw. Erbringung der Leistung an den Kunden/Auftraggeber erklärt werden.

2.3 Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer.

Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer.

Der Kunde/Auftraggeber wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

3.0 Vorarbeiten/Präsentation/Leistung

3.1 Wünscht der Auftraggeber Vorarbeiten, wie die Erstellung von konzeptionellen und gestalterischen Vorschlägen, Projektierungsunterlagen und Plänen im Hinblick auf einen Vertragsschluss mit dem Auftraggeber, ist hierfür eine gesonderte Vergütung zu vereinbaren.

3.2 Urheber- und Eigentumsrechte an der von uns im Rahmen einer Präsentation vorgelegten Arbeit verbleiben bei Berechnung des unter Ziffer 1 genannten Präsentationshonorars bei uns. Werden die vorgelegten Arbeiten vereinbarungsgemäß voll bezahlt, gehen die Nutzungsrechte nach Maßgabe der Ziffer 14.0 dieser Bedingungen auf den Auftraggeber über. Urheberrechte verbleiben bei uns.

3.3 Verbindliche Preisangaben bedürfen eines schriftlichen Kostenvoranschlages; wir sind an einen abgegebenen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 2 Wochen nach Abgabe gebunden.

3.4 Wird aufgrund des Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt, so werden etwaige Kosten für den Kostenvoranschlag mit der Auftragsrechnung verrechnet.

3.5 Wir sind berechtigt, Subunternehmen unserer Wahl mit der Leistungserfüllung zu beauftragen.

4.0 Eigentumsvorbehalt

4.1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

4.2 Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhallen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, nach Setzung einer angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

4.3 Der Kunde/Auftraggeber ist berechtigt, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß im Geschäftsverkehr zu veräußern und/oder zu verwenden, solange er nicht im Zahlungsverzug ist. Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Verkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde/Auftraggeber bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab; wir nehmen die Abtretung hiermit an. Wir ermächtigen den Auftraggeber widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden, wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, ihm zustehende Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten liegt beim Auftragnehmer.

5.0 Preise

5.1 Der vereinbarte Preis ist bindend. Nettopreise für Industrie, Handel und Gewerbe sowie Verbände, vergleichbare Institutionen und für freie Berufe verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Versandkosten werden zusätzlich berechnet. Dem Kunden/Auftraggeber entstehen bei Bestellung durch Nutzung der Fernkommunikationsmittel keine zusätzlichen Kosten.

5.2 Kosten, die durch nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers entstehen, werden zusätzlich berechnet.

5.3 Der Kunde/Auftraggeber verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware oder der Leistung innerhalb von 10 Tagen das Entgelt zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde/Auftraggeber in Zahlungsverzug.

5.4 Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden oder die Gegenforderung aus demselben Vertragsverhältnis stammt. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

6.0 Abschlagszahlung

Wir können von dem Kunden/Auftraggeber Abschlagszahlungen gemäß den gesetzlichen Regelungen verlangen.

7.0 Lieferzeit

7.1 Verbindliche Liefertermine oder –fristen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

7.2 Wir haben Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit von 14 Tagen hinauszuschieben.

7.3 Wenn die Behinderung länger als einen Monat dauert, ist der Kunde/Auftraggeber nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag, zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung frei, so kann der Käufer/Auftraggeber hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.

7.4 Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Käufer/Auftraggeber nicht von Interesse.

7.5 Die Einhaltung unserer Liefer- und Leistungsverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers/Auftraggebers voraus.

7.6 Kommt der Käufer/Auftraggeber in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz des uns entstandenen Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer/Auftraggeber über.

8.0 Gefahrübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an eine zur Ausführung der Versendung bestimmte Personen auf den Käufer/Auftraggeber über.

9.0 Gewährleistung

9.1 Wir leisten für Mangel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung/Neuherstellung.

9.2 Sofern der Auftragnehmer die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigert, die Beseitigung des Mangels und Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigert, die Nacherfüllung fehlschlägt oder dem Auftragnehmer unzumutbar ist, kann der Kunde/Auftraggeber grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden/Auftraggeber jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

9.3 Der Kunde/Auftraggeber muss uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden/Auftraggeber trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Gebrauchte Sachen werden an den Kunden/Auftraggeber unter Ausschluss der Gewährleistung verkauft, wobei eine eventuelle Haftung für Schäden an Leben, Körper und/oder Gesundheit sowie eine eventuelle Haftung wegen eine vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung nicht ausgeschlossen wird.

9.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Sache oder Leistung, bei Softwareerstellung ab Kenntnis der Mangelhaftigkeit. Dies gilt nicht für eine eventuelle Haftung für Schäden an Leben, Körper und/oder Gesundheit sowie eine eventuelle Haftung wegen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung.

9.5 Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.

10.0 Haftungsbeschränkungen

10.1 Wir haften unbeschränkt für Schadensersatzansprüche aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie. Wir haften darüber hinaus für sonstige Schäden aus Verzug, aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss oder aus unerlaubten Handlungen nur, wenn und soweit sie von einem Organ von uns, unseren Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind oder wenn und soweit die Schäden auf der schuldhaften Verletzung solcher Pflichten beruhen, deren Erfüllung zum Erreichen des Vertragszwecks unbedingt erforderlich ist und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

Bei durch nicht vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht verursachten Schäden ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Dies gilt auch dann, wenn eine Haftung gegenüber einer anderen Person als dem Auftraggeber begründet sein sollte.

Im Übrigen ist die Haftung von ERDT ausgeschlossen.

10.2 Schadensersatzansprüche des Kunden/Auftraggebers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Die kurze Verjährungsfrist gilt nicht, wenn uns Vorsatz oder grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle uns zurechenbarer Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Auftraggebers. Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt.

10.3. Erstellt ERDT ein Gutachten, ist dieses nur für den Auftraggeber und nicht zur Weitergabe an Dritte bestimmt. Soweit diese mit Zustimmung der ERDT an andere interessierte Parteien weitergegeben werden bzw. diesen zur Kenntnis vorgelegt werden, verpflichtet sich der Auftraggeber mit dem betreffenden Dritten schriftlich zu vereinbaren, dass die in Ziffer 3 bestehende Haftungsregelung auch für mögliche Ansprüche der Dritten gegenüber der ERDT gelten. Weiterhin verpflichtet sich der Auftraggeber, ERDT von allen, möglicherweise über die zwischen ihm und ERDT vereinbarte Haftungshöchstsumme hinausgehende Ansprüche Dritter, die ohne Zustimmung der ERDT von deren Berichten, Gutachten oder dergleichen Kenntnis erhalten haben, freizuhalten.

11.0 Pflichten des Auftraggebers

11.1 Bei IT-Leistungen ist der Auftraggeber verpflichtet, seine Daten nach dem Stand der Technik zu sichern. Er stellt sicher, dass die aktuellen Daten aus in maschinenlesbarer Form bereitgehaltenen Datenbeständen mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind.

11.2 Der Auftraggeber stellt uns alle zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrags notwendigen Informationen und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Er sorgt dafür, dass dabei keine Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzt und dass etwaige behördliche Auflagen eingehalten werden.

11.3 Erbringt der Auftraggeber die von ihm übernommenen Leistungen, insbesondere die Lieferung von Dateien, Fotos, Zeichnungen, Skizzen und anderen Unterlagen aller Art sowie die Übermittlung aller notwendigen Informationen nicht fristgerecht, verlängert sich ein vereinbarter Leistungstermin entsprechend.

12.0 Verwahren, Versicherung

12.1 Vorlagen, Rohstoffe, Druckträger und andere der Wiederverwendung dienenden Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Die Verwahrdauer bei uns beträgt jedoch maximal 90 Tage.

12.2 Die vorstehend bezeichneten Gegenstände werden, soweit sie vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt sind, bis zum Auslieferungstermin pfleglich behandelt.

12.3 Sollen die vorstehend bezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat der Auftraggeber/Kunde die Versicherung selbst zu besorgen.

13.0 Urheber- und Nutzungsrechte

13.1. Alle Nutzungs- oder Eigentumsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht worden sind, verbleiben bei uns.

13.2. Von den mit den gelieferten und vom Auftraggeber vollständig bezahlten Leistung zusammenhängenden urheberrechtlichen Nutzungsrechten übertragen wir im Rahmen des Vertragszwecks auf den Auftraggeber nur die einfachen Nutzungsrechte bezüglich der gelieferten Arbeit. Dem Auftraggeber ist insoweit nur die Verwendung der unveränderten Arbeiten gestattet. Insbesondere darf der Auftraggeber Leistungen von uns nur für den Zweck in Anspruch nehmen, für den sie bestellt und erworben sind. Wir sind als Inhaber der Urheberrechte berechtigt, die von uns geschaffenen Werbemittel im Rahmen unserer Eigenwerbung zu verwenden. Im Hinblick auf das bei uns verbliebene Urheberrecht ist der Auftraggeber nicht berechtigt, Vorschläge, Texte, Entwürfe usw. ohne unsere Zustimmung zu ändern oder zu ergänzen oder die Änderung oder Ergänzung durch einen Dritten zu veranlassen.

13.3 Der Auftraggeber gibt uns alle ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag überlassenen Unterlagen, z. B. Entwürfe, Skizzen, Konzepte, Zeichnungen, spätestens nach der Erledigung des Auftrags zurück, sofern ihm diese nicht ausdrücklich übereignet oder sofern ihm nicht Nutzungsrechte an ihnen eingeräumt worden sind. Das Gleiche gilt im Falle des Scheiterns von Vertragsverhandlungen für den Zeitpunkt, in dem dies feststeht. Wir behalten uns Eigentums- und Urheberrechte an diesen Unterlagen ausdrücklich vor. Sie dürfen Dritten nicht ohne unsere schriftliche Einwilligung (vorherige Zustimmung) zugänglich gemacht werden.

13.4 Der Auftraggeber stellt sicher, dass von ihm bereitgestellte Inhalte, insbesondere Fotos, Texte und Kartenausschnitte frei von Rechten Dritter sind. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Sollte ein Dritter beim Auftragnehmer die Verletzung von Rechten geltend machen, so unterrichtet der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich hierüber. Der Auftraggeber hat in diesem Fall das Recht, die Kontrolle über die Verteidigung zu übernehmen und stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen und Schäden frei.

13.5 Weiterhin stellt der Auftraggeber sicher, dass von ihm bereitgestellte Inhalte und deren Veröffentlichung nicht in irgendeiner Form gegen die Rechtsordnung verstoßen. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Wird ein solcher Verstoß gegenüber dem Auftragnehmer geltend gemacht, benachrichtigt der Auftragnehmer den Auftraggeber sofort. Der Auftraggeber hat auch in diesem Falle das Recht, die Kontrolle über die Verteidigung zu übernehmen und stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen und Schäden frei.

13.6 In beiden Fällen hat der Auftragnehmer das Recht, den Zugang zur Website vorübergehend zu sperren, ohne seines Vergütungsanspruches verlustig zu gehen.

14.0. Referenz

Wir können in unserer Außendarstellung im Rahmen des uns zustehenden Urheberrechts in geeigneter Weise auf die Geschäftsverbindung hinweisen bzw. die von uns erstellten Leistungen und Designs als Referenz verwenden.

15.0 Geheimhaltungspflicht

Die Vertragsparteien haben – auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses – über alle bei der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren.

Dies gilt auch für fremde Dritte, die zur Erfüllung der Vertragspflichten herangezogen werden.

16.0 Datenschutz//Erstellung einer datenschutzkonformen Website

16.1 Personenbezogene Daten werden gespeichert, soweit diese für die Abwicklung der Bestellung oder des Auftrages notwendig sind. Eine Weitergabe erfolgt, wenn dies, z. B. Auslieferung oder Zahlungsvorgang, erforderlich ist.

16.2 Ist der Auftragnehmer vertraglich zur Erstellung einer Website verpflichtet, so ist die datenschutzkonforme Ausgestaltung der Website nicht Bestandteil der durch den Auftragnehmer geschuldeten Leistung. Die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit für die Webseite liegt ausschließlich beim Auftraggeber. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die im Zusammenhang mit der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit für die Webseite in Betracht kommen.

16.3 Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, ist die Erstellung einer Datenschutzerklärung nicht Bestandteil der durch den Auftragnehmer geschuldeten Leistung.

16.4 Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, ist für die Einholung erforderlicher datenschutzrechtlicher Einwilligungen allein der Auftraggeber verantwortlich.

16.5 Ist aufgrund einer von den vorstehenden Bestimmungen abweichenden Vereinbarung die Einbindung eines sogenannten „Cookie-Consent-Banner“ Bestandteil der durch den Auftragnehmer geschuldeten Leistung, so gewährleistet der Auftragnehmer, dass dieses die rechtlichen Anforderungen zum Zeitpunkt der Übermittlung der entsprechenden Datei erfüllt. Für Veränderungen, die sich nach diesem Zeitpunkt aufgrund von Veränderungen in der Vorgehensweise von Drittanbietern oder aufgrund einer sich ändernden Rechtsprechung ergeben, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

17.0 Schlussbestimmungen

17.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik in Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

17.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-recht­liches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alte Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt. wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

17.3 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.